Brauchen Heilpraktiker:innen für Psychotherapie, die auch Coaching anbieten, zwei separate Websites?

Eine Website für Psychotherapie und eine separate für Coaching? Diese Frage kommt in Beratungen ständig. Viele HPP hören von Kolleg:innen, Marketingagenturen oder auch Anwält:innen: „Wenn Sie Coaching anbieten, brauchen Sie unbedingt eine eigene Coaching-Website – sonst ist das rechtlich gefährlich.“

In diesem Artikel schauen wir uns an, was davon juristisch haltbar ist, und in welchen Fällen eine zweite Website vielleicht sinnvoll ist.

Was dürfen Heilpraktiker:innen für Psychotherapie überhaupt?

Als Heilpraktiker:in für Psychotherapie hast du eine beschränkte Heilerlaubnis. Das bedeutet:

  • Du darfst psychische Störungen mit Krankheitswert behandeln.
  • Du darfst im Rahmen deiner Erlaubnis Diagnosen stellen.
  • Du darfst therapeutische Verfahren einsetzen, die in deinem Kompetenzbereich liegen.

Coaching rechtlich betrachtet ein völlig anderer Bereich: Coaching richtet sich typischerweise an Menschen ohne Krankheitswert, z.B. bei beruflichen oder persönlichen Entwicklungsthemen. Jeder Mensch darf coachen – mit oder ohne Ausbildung. Aus juristischer Sicht ist Coaching keine „höhere“ oder „zusätzliche“ Qualifikation, sondern einfach eine Tätigkeit, die Sie neben Ihrer HPP-Tätigkeit ausüben dürfen.
Mit Ihrer Heilerlaubnis dürfen Sie also sowohl krankheitsbezogen psychotherapeutisch arbeiten, als auch Coaching anbieten. Es gibt keine Vorschrift, die sagt: „Wer HPP ist, darf nicht coachen“ – im Gegenteil.

2. Gibt es eine gesetzliche Pflicht zu zwei Websites?

Nein. Weder im Heilpraktikergesetz (HeilprG), noch im Psychotherapeutengesetz (PsychThG), noch im Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder in der DSGVO findet sich eine Norm, die verlangt, dass Sie Therapie- und Coaching-Angebote auf verschiedenen Websites oder Domains darstellen müssen.

Entscheidend ist nicht die Anzahl der Websites, sondern:

  • wie du deine Leistungen bezeichnest,
  • welche Aussagen du über Wirkung und Einsatzgebiete triffst,
  • ob du deutlich machst, was Heilkunde ist und was nicht,
  • und ob du bei gesundheitsbezogener Werbung die Grenzen des HWG einhältst.

Du kannst also sehr gut eine Website haben, auf der …

  • du im Bereich „Psychotherapie“ deine Arbeit mit Störungen mit Krankheitswert beschreibst,
  • im Bereich „Coaching“ deine nicht-heilkundlichen Angebote stehen (z.B. berufliche Orientierung, Entscheidungsfindung, Stressmanagement ohne Diagnose).

Solange die Inhalte rechtssicher sind, ist eine zweite Website nicht vorgeschrieben.

3. Warum wird trotzdem so oft zu zwei Websites geraten?

Meistens stecken drei praktische Motive dahinter:

Steuerliche Trennung

Steuerlich werden deine Umsätze unterschiedlich behandelt: Heilbehandlungen (Therapie im Rahmen der HPP-Erlaubnis) sind in der Regel umsatzsteuerfrei; Coaching-Leistungen sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig (Regelsteuersatz), sofern sie nicht als Unterrichts- oder Fortbildungstätigkeit in einem engen Sinn eingeordnet werden können.

Gerade bei größeren Coaching-Umsätzen wollen Steuerberater oft eine klare Trennung:

  • getrennte Rechnungstexte,
  • getrennte Konten/Artikel im Buchhaltungssystem,
  • teilweise sogar deutlich getrennte Angebote nach außen.

Eine zweite Website kann diese Argumentationslinie unterstützen, ist aber steuerrechtlich nicht zwingend, so lange du die Leistungen in der Buchhaltung korrekt trennst und ordentlich dokumentierst.

Werbe- und Abmahnrisiko (HWG / UWG)

Das Heilmittelwerbegesetz greift immer dann, wenn für die Erkennung, Linderung oder Heilung von Krankheiten geworben wird – unabhängig davon, ob das unter der Überschrift „Therapie“ oder „Coaching“ steht. Wenn Coaching und Therapie zu stark vermischt werden, steigt die Gefahr, sich mit unglücklichen Formulierungen selbst ein Bein zu stellen.

Typische Beispiele:
  • Du schreibst im Coaching-Bereich:
    „In meinem Coaching unterstütze ich Sie bei Depression, Angststörung, Trauma und anderen psychischen Erkrankungen.“
    Das darfst du nur auf der Psychotherapie-Seite sagen.

  • Du wirbst im Coaching-Teil mit Erfolgsversprechen:
    „Nach meinem 8‑Wochen-Coaching sind Ihre Panikattacken dauerhaft verschwunden.“
    Das wäre eine Wirkaussage zu einem Krankheitsbild.

  • Du formulierst Preise und Leistungen so, dass für Außenstehende gar nicht erkennbar ist, welche Leistung auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher steuerlichen Behandlung erbracht wird.
    Bei einer Betriebsprüfung kann das dazu führen, dass Teile deines Angebots anders eingestuft werden, als du es für dich intern sortiert hast.

Aber wenn du die beiden Angebote sorgfältig gegeneinander abgrenzt, ist das kein Problem.

Marketing und Positionierung

Aus Marketing-Sicht sind zwei Websites manchmal attraktiv: Eine Seite, die „Praxis für Psychotherapie“ kommuniziert, spricht Menschen mit Leidenszuständen und Krankheitswert an. Eine Seite, die „Business-Coaching“ oder „Life Coaching“ in den Mittelpunkt stellt, richtet sich eher an beruflich orientierte oder persönlichkeitsentwicklungsorientierte Klient:innen, denen es wichtig ist, eben gerade keine Psychotherapie zu brauchen („Ich bin doch nicht psychisch krank!“).

Aber die Grenze zwischen beiden Angeboten ist ja fließend. Im Berufsalltag würdest du in einer Psychotherapie vielleicht mal Coachingansätze nutzen, bzw. in einem Coaching therapeutische Methoden – je nach dem, was dir für die Situation gerade zielführend erscheint.
Weil die eine Leistung umsatzsteuer- und gewerbepflichtig ist und die andere nicht, solltest du auf der Website gut kommunizieren, wie du die Arbeit jeweils abrechnest.

4. Wann ist eine Website ausreichend?

In vielen Fällen ist es für HPP-Praxen nicht nur zulässig, sondern sogar sinnvoller, alles auf einer Website zu bündeln, und zwar wenn …

  • dein Coaching-Angebot eng an deine psychotherapeutische Expertise anschließt (z.B. Stress-Resilienz, Umgang mit Belastung, Lebensübergänge)
  • du primär ein lokales Praxisangebot hast und keine zwei komplett unterschiedlichen Marken aufbauen möchtest
  • du nicht in unterschiedliche steuerliche Welten mit großem Coaching-Volumen abdriftest.

Dann empfiehlt sich eine klare Struktur auf einer Website:

  1. „Psychotherapie nach HeilprG“: Krankheitsbilder, Indikationen, Rahmenbedingungen, rechtliche Hinweise
  2. „Coaching & Beratung“: Themen ohne Krankheitswert
  3. Transparente Erklärung auf der Startseite, der Profilseite oder einer „Arbeitsweise“-Seite, dass du einen HP-Schein besitzt und sowohl gesunde Menschen coachst, als auch kranke Menschen psychotherapeutisch behandelst und wie sich die Preise unterscheiden.

5. Wann kann eine zweite Website sinnvoll sein?

Es gibt Konstellationen, in denen eine zweite Website strategisch Sinn machen kann, zum Beispiel:

  • Du baust ein eigenständiges Business-Coaching für Unternehmen auf, mit ganz anderer Zielgruppe, anderem Preisniveau und ggf. anderem Corporate Design.
  • Du planst Online-Kurse, digitale Produkte oder Trainings, die deutlich über die klassische Praxis hinausgehen.
  • Dein Coaching-Anteil wird finanziell so dominant, dass du ihn fast wie ein eigenes Geschäftsfeld führst.

Aber auch hier: Es ist eine Business-Entscheidung, keine rechtliche Notwendigkeit.

6. Fazit: Keine Pflicht, nur eine Frage der Strategie

Als Heilpraktiker:in für Psychotherapie darfst du gleichzeitig Psychotherapie und Coaching anbieten. Es gibt kein Gesetz, das zwei getrennte Websites verlangt. Zwei Websites werden vor allem aus steuerlichen, werberechtlichen und marketingstrategischen Gründen empfohlen. In sehr vielen Fällen reicht eine einzige, gut strukturierte Website völlig aus, wenn du Inhalte, Bezeichnungen und steuerliche Zuordnung ordentlich trennst.