Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand, Vertragsarten, geistiges Eigentum
(1) Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Beratungs‑ und Coachingleistungen sowie die Erstellung von Werken in den Bereichen Werbung, Webdesign, Printdesign, Text, Fotografie und sonstige Kommunikationsmittel für Heilberufe und andere Gesundheitsdienstleister.
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen mir und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Sie werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wird, oder sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen kann und ihrer Geltung zustimmt.
Die Zustimmung kann ausdrücklich (z.B. durch Aktivieren einer Checkbox, schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebots) oder konkludent durch Inanspruchnahme der Leistungen auf Grundlage eines ihm bekannten Angebots erfolgen.
(3) Die Beratung über die inhaltliche und gestalterische Ausrichtung des Außenauftritts sowie Coaching‑Leistungen zu persönlichen Themen des Auftraggebers werden als Dienstleistungen auf Grundlage eines Dienstvertrages erbracht.
(4) Die Konzeption und Erstellung der in Auftrag gegebenen Werke (z.B. Websites, Texte, Grafiken, Fotografien, Printprodukte) sowie die Einräumung der hierfür erforderlichen Nutzungsrechte erfolgen auf Grundlage eines Werkvertrages. Für diese Leistungen gelten ergänzend die Regelungen der §§ 3 bis 5 dieser AGB.
(5) Das geistige Eigentum (Urheberrechte) an von mir geschaffenen Texten, Konzepten, Layouts, Bildern und sonstigen kreativen Leistungen verbleibt bei mir. Dem Auftraggeber werden die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte nach Maßgabe von § 5 eingeräumt. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über Dienst‑ und Werkverträge sowie des Urheberrechtsgesetzes.
§ 2 Zustandekommen des Auftrages
(1) Ein Auftrag i.S. eines Dienstvertrages gilt als zustande gekommen, wenn der Auftraggeber das Angebot unterschreibt und an mich zurücksendet, oder wenn er eine Buchung per E-Mail bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn kein Werkvertrag zustande kommt.
(2) Ein Dienstvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein von mir abgegebenes Angebot annimmt oder ich einen von ihm erteilten Auftrag bestätige. Die Annahme kann schriftlich, in Textform (z.B. E‑Mail) oder mündlich erfolgen.
(3) Ein Werkvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber mein Angebot zur Erstellung eines Werkes (z.B. Website, Texte, Fotografien, Marketingkonzept) annimmt oder ich einen Werkauftrag des Auftraggebers bestätige. Die Übermittlung von Materialien, Textvorlagen oder Zugangsdaten erfolgt im Rahmen eines bereits zustande gekommenen Vertrages.
§ 3 Rücktritt
(1) Beide Parteien können den Dienst‑ oder Werkvertrag jederzeit für die Zukunft kündigen. Die Kündigung bedarf zumindest der Textform (z.B. E‑Mail).
(2) Im Falle der Kündigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen nach dem vereinbarten Stundensatz bzw. der vereinbarten Pauschale anteilig abgerechnet. Bereits abgenommene Teilergebnisse (z.B. Logos, Layouts, Textfassungen) gelten als vergütungspflichtige Leistungen.
(3) Kostenfreie Entwürfe, Konzepte oder Vorarbeiten sind nicht geschuldet. Entscheidet sich der Auftraggeber nach Briefing gegen eine Durchführung, werden das Briefing und die bis dahin erbrachten Vorarbeiten nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
§ 4 Kostenvoranschläge, Vergütung, Fremdkosten
(1) Soweit nicht anders vereinbart, rechne ich die Leistungen (und ggf. meiner Partner) auf der Grundlage der in den Kostenvoranschlägen angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand ab.
(2) Pauschalen sind so lange verbindlich, wie der prognostizierte Leistungsumfang gleich bleibt. Ich verpflichte mich, mitzuteilen, falls der kalkulierte Arbeitsaufwand um mehr als 25% überschritten wird. Wenn jedoch der Auftraggeber nach Auftragserteilung und im Laufe der Entwicklung des Werkes konzeptionelle oder inhaltliche Änderungen wünscht, ist der dadurch entstehende Mehraufwand auch dann nach Stundensatz zu berechnen, falls für den Gesamtauftrag eine Pauschale festgesetzt war.
(3) Fremd- und Nebenkosten – z.B. für Grafiker, Programmierer, Fotografen, Material, Kopien, Versand, Kuriere etc. – werden gesondert vergütet bzw. sind als Auslagen zu erstatten, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
§ 5 Nutzungsrechte, Abnahme
(1) Der Auftraggeber darf die ihm überlassenen Dienstleistungen nach vollständiger Bezahlung wie eine eigene geistige Schöpfung nutzen, bearbeiten und verändern. Er ist auch berechtigt, seinen Kunden und Partnern Nutzungsrechte an den Texten einzuräumen, ohne dass ich finanziell beteiligt werde.
(2) Arbeitsergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme erklärt oder sie produktiv nutzt (z.B. Veröffentlichung einer Website, Verwendung von Texten oder Layouts im Außenauftritt).
(3) Der Auftraggeber hat die Arbeitsergebnisse innerhalb von zehn Kalendertagen nach Lieferung auf erkennbare Mängel zu prüfen und etwaige Beanstandungen anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige innerhalb dieser Frist, gelten die Arbeitsergebnisse insoweit als genehmigt. Versteckte Mängel bleiben hiervon unberührt.
(4) Bei rechtzeitiger Mängelanzeige bin ich zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet. Nach zweimaliger fehlgeschlagener Nachbesserung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder den Vertrag in Bezug auf das betroffene Arbeitsergebnis kündigen.
§ 6 Zahlungsweise
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ab einem Auftragsvolumen von EUR 200,00 können angemessene Abschlagszahlungen vereinbart und in Rechnung gestellt werden. Bei Zahlungsverzug bin ich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 7 Haftung, Mitwirkung, Versand
(1) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand von physischen Unterlagen auf Gefahr des Auftraggebers. Bei elektronischer Übermittlung (z.B. per E‑Mail, Download, Cloud‑Link) geht die Gefahr mit Zugang der Daten beim Auftraggeber über.
(2) Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, hafte ich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist meine Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktions‑ oder Nutzungsausfall sowie sonstige mittelbare Folgeschäden ist im B2B‑Verkehr ausgeschlossen, sofern diese Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen oder Körperschäden betreffen.
(5) Soweit ich auf Wunsch des Auftraggebers rechtliche Texte (z.B. Datenschutzerklärung, Impressum, Hinweise zu Werbeaussagen) zur Verwendung auf dessen Website oder in dessen Praxisunterlagen entwerfe, geschieht dies im Rahmen eines Anwaltsmandats nach den Regeln des Berufsrechts. Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, mir vollständige und zutreffende Angaben zu seinem Praxis‑ und Leistungsmodell zu machen. Für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber unzutreffende oder unvollständige Angaben macht oder Texte ohne Rücksprache eigenmächtig verändert, hafte ich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(6) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Nutzung der von ihm übergebenen Materialien (z.B. Fotos, Logos, Texte) berechtigt ist. Er stellt mich von Ansprüchen Dritter frei, die aus der vertragsgemäßen Verwendung dieser Materialien durch mich entstehen, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
(7) Beauftrage ich auf Wunsch des Auftraggebers oder mit dessen Zustimmung Dritte (z.B. Programmierer, Fotografen, Grafiker), schließe ich die Verträge im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart ist. In diesem Fall hafte ich nicht für Pflichtverletzungen dieser Dritten, sondern nur für eigenes Verschulden im Rahmen meiner Koordinations‑ und Auswahlpflichten.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Hohenroda.
(2) Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten mit Kaufleuten i.S.d. HGB sowie freiberuflich tätigen Vertragspartnern ist Bad Hersfeld.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahekommt.