Wann wird Beratung zur Heilkunde? Die Grenze, die du kennen musst

Du bist Psychologe, Physiotherapeut, Coach, Schamane, Heiler, Energiearbeiter oder Gesundheitspraktiker. Du fühlst dich berufen, mit Menschen auf einer tiefen, vielleicht seelisch-spirituellen Ebene zu arbeiten, und du erlebst deine Methoden als wirksam und sinnvoll.

Du arbeitest mit Menschen, die ganz real leiden: Angst, Depression, Schmerzen, Erschöpfung, chronische Beschwerden. Du willst helfen, du willst lindern, du willst, dass es ihnen besser geht. Du bist stolz auf deine Arbeit, dankbar über die Ergebnisse mit Klientinnen und Klienten, und du erlebst ein tiefes Gefühl von Sinn. Und jetzt suchst du Möglichkeiten, deine Arbeit legal zu beschreiben.

Wir schauen uns jetzt an, welche Rolle deine Wortwahl, deine Methode und die Situation des Klienten spielen – und wo die Strafbarkeitsfalle lauert. In dem Moment, in dem du mit kranken Menschen arbeitest, stellt deine Tätigkeit rechtlich „Ausübung der Heilkunde“ dar – und dafür brauchst du in Deutschland entweder eine Approbation oder eine Heilpraktiker-Erlaubnis. Hast du beides nicht, machst du dich strafbar.

Entscheidend ist nämlich nicht, wie du deine Arbeit nennst, oder wie gut du beherrschst, was du tust, sondern wie es rechtlich eingeordnet wird, und mit wem du arbeitest. Und genau darüber herrscht in vielen Praxisangeboten, auf Websites und in Social Media eine gefährliche Mischung aus Halbwissen, Missverständnissen und Wunschdenken.

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
§ 5 Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Du darfst keine Heilkunde ausüben. Heilkunde ist jede berufsmäßige Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Krankheiten oder krankhafte Beschwerden zu erkennen, zu heilen oder zu lindern – und die typischerweise gesundheitliche Schäden verursachen kann.

Entscheidend ist:

  • Geht es um einen Krankheitswert (also echte Erkrankungen, psychische Störungen, starke Schmerzen etc.)?
  • Richtet sich deine Tätigkeit auf diese Beschwerden und ihre Veränderung?

Der Sinn des § 5 HeilprG wird von der Rechtsprechung so ausgelegt, dass eine Heilbehandlung nur generell geeignet sein muss, eine Gesundheitsgefährdung herbeizuführen. Es genügt also schon das Gefährdungspotenzial. Denn Kontraindikationen können auch spontan ständig auftreten, und ohne entsprechende Ausbildung bzw. Überprüfung ist die Heilkunde ausübende Person vielleicht nicht in der Lage, die Kontraindikation zu erkennen und den Patienten an einen Profi zu überstellen.

Ohne HP-Schein oder Approbation darf deine Tätigkeit also nicht auf die Krankheit zielen. Salopp ausgedrückt kann man sagen: Du darfst mit Kranken arbeiten, aber sie kommen mit der Krankheit, nehmen sie aber wieder mit nach Hause. Entscheidend ist dabei nicht, ob du als Coach, Heiler, Schamane oder Psychologe auftrittst, sondern, was ein objektiver Betrachter aus deiner Wortwahl herausliest. Wenn es wie eine Behandlung von Krankheit klingt, wird es rechtlich ziemlich sicher auch so gewertet werden.

Beispiel:

2011 nahm ich als Zuschauerin an einer Gerichtsverhandlung am Bundesgerichtshof teil, in dem die Strafsache einer Synergetik-Therapeutin verhandelt wurde. Irgendjemand hatte die damals 70jährige Therapeutin angezeigt, weil sie in ihrer Wohnung sog. Synergetik-Behandlungen durchgeführt hatte. Bei den Therapiesitzungen lagen die Klienten auf dem Rücken und wurden in einen tranceähnlichen Zustand geführt, indem sie Gedächtnisbilder und Gefühle erlebten. Die Therapeutin begleitete die Klienten dabei und ließ sich das Erlebte berichten.

Während der von Affektzuständen begleiteten Behandlung (das heißt: die Klienten hatten einfach starke Emotionen) wurden die Klienten teilweise auch mit belastenden Erinnerungen konfrontiert. Eine Nachbesprechung über das zuvor Erlebte fand im Einzelnen nicht statt.

Die Angeklagte hatte ihre Arbeit auf ihrer Internetseite und ihrem Flyer u.a. Menschen angeboten, die unter Ängsten, Depressionen, Traumata und weiteren psychischen Problemen litten. Das Landgericht Frankfurt hatte die Therapeutin wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde in elf Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Hiergegen hat sie Rechtsmittel eingelegt, zuletzt vor dem BGH. Obwohl durch die Behandlung bei keiner ihrer Klienten gesundheitliche Schäden verursacht worden waren, sahen alle Instanzen die Gefahr einer Gesundheitsbeschädigung als wahrscheinlich an.

Die herrschende Rechtsprechung ist der Auffassung, tiefgehende Behandlungen könnten jederzeit schwer kontrollierbare Zustände hervorrufen. Wenn der Klient eine Krankheit hat, liegt eine Gefährdung vor, wenn nicht, dann nicht. Jemand, der nicht wenigstens einen HP-Schein hat, sei nicht in der Lage, eine zuverlässige Diagnose abzugeben, und sei auch nicht fähig, eine potenzielle Gefährdung überhaupt einzuschätzen. Wenn also ein kranker Klient zu einer Person ohne HP-Schein oder Approbation komme, sei dessen Gesundheit potenziell gefährdet.

Wenn du also mit Menschen mit Krankheitswert arbeiten und sie unterstützen möchtest, brauchst du mindestens einen HP-Schein. Wenn du keinen solchen hast, darfst du nur mit gesunden Menschen arbeiten.

Was du begleiten darfst:

  • Berufliche Themen: Karriereplanung, Berufsorientierung, Rollenklärung im Job, Konflikte im Team, Führungsthemen, Work-Life-Balance, Zeit- und Selbstmanagement.
  • Persönlichkeitsentwicklung: Selbstbewusstsein stärken, Umgang mit Lampenfieber, Kommunikation verbessern, Entscheidungen treffen, Zielklärung, Wertearbeit, Sinn- und Lebensziele.
  • Alltagsstress ohne Diagnose: Umgang mit Belastungen, Stressmanagement, Entspannung lernen, Resilienzaufbau, Entwicklung von Bewältigungsstrategien („Hilfe zur Selbsthilfe“).
  • Beziehungs- und Familienfragen (ohne schwere Störungen): Partnerschaftskommunikation, Grenzen setzen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Erziehungsfragen im Rahmen normaler Entwicklung.
  • Gesundheitsbezogene Prävention: Lebensstil-Coaching (Schlafhygiene, Bewegung, Ernährung)

Hier einige Beispiele zur Abgrenzung:

Alltagsstress vs. generalisierte Angststörung:

Stress ist situativ und geht meist mit der Belastung wieder zurück; bei einer generalisierten Angststörung bestehen übermäßige Sorgen an den meisten Tagen über viele Monate, mit deutlicher Beeinträchtigung (z.B. Schlaf, Konzentration, Alltag).
Ersteres darfst du begleiten, wenn es krankhaft wird, nicht mehr.

Schlechte Laune vs. depressive Episode:

„Schlechte Tage“ sind zeitlich begrenzt und situationsabhängig; bei einer depressiven Episode halten Niedergeschlagenheit, Interessenverlust und Antriebsmangel mindestens etwa zwei Wochen fast durchgängig an und beeinträchtigen Funktionieren im Alltag deutlich.

Schlafschwierigkeiten vs. Insomnie:

Vorübergehende Schlafprobleme in Stressphasen sind häufig; von Insomnie spricht man bei länger anhaltenden Ein- und Durchschlafstörungen mit müdigkeitsbedingter Beeinträchtigung am Tag.

Traurigkeit vs. Anpassungsstörung:

Nach belastenden Ereignissen ist Traurigkeit normal; eine Anpassungsstörung liegt vor, wenn emotionale Reaktionen (Angst, Niedergeschlagenheit, Überforderung) deutlich stärker und länger ausfallen als üblich und den Alltag erheblich stören.

Figurbewusstsein vs. Anorexia nervosa (Magersucht):

Normal: Auf Figur achten, Diäten ausprobieren, Gewichtsschwankungen, aber flexible Ernährung und keine massive Gewichtsabnahme. Krankheitswert: Ausgeprägte Angst zuzunehmen, starke Einschränkung der Nahrungsaufnahme, deutliches Untergewicht, verzerrtes Körperbild, körperliche Folgeschäden (Anorexia nervosa).

Präventive Ernährungsberatung vs. therapeutische:

Präventive Ernährungsberatung (Primärprävention) ist für Menschen gedacht, die aktuell keine ernährungsbedingte Erkrankung haben, aber ihre Ernährung zur Gesundheitsvorsorge verbessern wollen. Typische Anlässe sind zum Beispiel Übergewicht ohne relevante Folgeerkrankungen, neue Lebensphasen (Schwangerschaft, Stillzeit, Kindheit, Seniorenalter, Schichtarbeit) oder der Wunsch, Risikofaktoren wie leicht erhöhtes Gewicht frühzeitig zu reduzieren.
Sobald der Klient eine Diagnose hat, handelt es sich um therapeutische Ernährungsberatung, und du brauchst einen Schein.

Alles, was keinen Krankheitswert hat, darfst du begleiten, aber sobald du den Eindruck gewinnst, das geht jetzt in Richtung Störung, musst du aufhören.

Und du solltest auf deiner Website sehr deutlich kommunizieren, wo deine juristische Grenze liegt, z.B. in dem du nichts aufzählst, das wie ein Krankheitssymptom klingt.

Was du nicht schreiben solltest:

Medizin – in deinem Logo oder auf deiner Website

Das habe ich neulich bei einem ehemaligen Kunden gesehen, dessen Website ich 2024 zu bauen begonnen habe und der leider völlig unbelehrbar war. Er hat keinen HP-Schein und verwendet auf seiner Website den Begriff „Ethnomedizin und traumasensibles Coaching“.

Um den Begriff Medizin zu verwenden, solltest du wenigstens einen HP-Schein haben. Du solltest generell Bezeichnungen meiden, die Heilkunde suggerieren oder die Diagnosen vortäuschen.

Traumasensibles Coaching ist dann ok, wenn du dir der Brisanz von Traumata bewusst bist und respektvoll damit umgehst, um sie gerade nicht anzurühren. Du darfst diesen Begriff aber nicht missbrauchen, um gewissermaßen durch die Hintertür doch Traumatherapie anzubieten.

Formulierungen, wie mein ehemaliger Kunde sie tollkühn auf seiner Website stehen hat, darfst du ohne HP-Schein auf keinen Fall verwenden:

Fühlst du dich von seelischen Blockaden und Widerständen daran gehindert, deine volle Kraft zu leben?

Seelische Blockade klingt nach tiefschürfender Arbeit, nicht nach oberflächlichem Coaching.

Wünscht du dir Veränderung von herausfordernden Mustern aus deiner Vergangenheit, deinem Familienfeld oder deinen Ahnen?

Same, herausfordernde Muster und alles, was im Ahnenfeld steht, erfordert einen Therapeuten.

Im Laufe des Lebens erlebt die Seele seelische Verletzungen und Abspaltungen, welche sich in Blockaden äußern. Oft werden sie durch die Symptomsprache des Körpers sichtbar.

Aha, hier spricht er sogar von körperlichen Krankheiten.

Eine mögliche Ursache für seelische Verletzungen sind nicht verarbeitete Traumatisierungen – oft im Unbewussten, weil sie sehr früh in unserem Leben geschehen sind.

Hier spricht er unverarbeitete Traumatisierungen direkt an, und er will sich um sie kümmern. Ohne therapeutische Ausbildung, nur schamanisch.

​Diese ungelösten Erfahrungen steuern unbewusst das Denken, die Gedanken, das Fühlen und Handeln der Betroffenen. Sie hinterlassen tiefe Spuren im Nervensystem.

Genau, und deswegen gehören sie in die Hände von jemandem, der wenigstens einen kleinen HP-Schein hat.

Die Arbeit in der Trauma-Überwindung besteht darin, Klient:innen zu helfen, Heilung zu finden und wieder Kontrolle über ihr Leben zu erlangen.

Das klingt alles überhaupt nicht mehr nach Wellnessbehandlung oder Bewusstseinsentwicklung, sondern nach tiefsitzenden transgenerationalen Traumata, für deren Behandlung man gut ausgebildet sein muss.

Wie könnte man das jetzt auflösen?

Es genügt nicht, einfach nur einzelne Worte auszutauschen, sondern man muss die ganze Aussage deutlich abflachen.

Fühlst du dich von seelischen Blockaden und Widerständen daran gehindert, deine volle Kraft zu leben?

Wünschst du dir, deine volle Kraft zu leben?

Das kann man sich auch wünschen, wenn man gesund ist.

Wünscht du dir Veränderung von herausfordernden Mustern aus deiner Vergangenheit, deinem Familienfeld oder deinen Ahnen?

Möchtest du Verhaltens- oder Gedankenmuster verändern, die dir vorkommen, als hättest du sie von deinen Vorfahren übernommen?

Die Herausforderung haben wir gestrichen, und wir sind auch nicht mehr sicher, dass sie aus dem Ahnenfeld kommen, sondern es kommt uns nur so vor.

Im Laufe des Lebens erlebt die Seele seelische Verletzungen und Abspaltungen, welche sich in Blockaden äußern. Oft werden sie durch die Symptomsprache des Körpers sichtbar.

Der Satz würde nicht mal bei einem Heilpraktiker funktionieren.

Der Begriff Seelenabspaltungen ist Werbung mit Verunsicherung, weil noch niemand nachgewiesen hat, dass man Seelenteile abspalten kann. Den ganzen Absatz würde ich streichen.

Eine mögliche Ursache für seelische Verletzungen sind nicht verarbeitete Traumatisierungen – oft im Unbewussten, weil sie sehr früh in unserem Leben geschehen sind. 

Den kann man für Schamanen oder Coach auch nicht retten.

Diese ungelösten Erfahrungen steuern unbewusst das Denken, die Gedanken, das Fühlen und Handeln der Betroffenen. Sie hinterlassen tiefe Spuren im Nervensystem. 

Den Satz kann man retten, wenn man die tiefen Spuren im Nervensystem weglässt, also z.B. ungelöste Erfahrungen steuern unbewusst unser Denken, Fühlen und Handeln. Aber wenn du keinen HP-Schein hast und lieber auf Nummer Sicher gehst, kann ich dir nicht empfehlen, die Texte selbst zu entschärfen, denn du hast nicht genug Abstand zu deiner Methode, um sie so zu beschreiben, dass sie sich nach Wellness anhört.

Denk‘ dran, du machst dich eventuell strafbar. § 5 HeilprG eröffnet auch den Weg zu einer Haftstrafe, besonders in Tateinheit mit Körperverletzung. Und wenn du gerade unsicher bist, ob deine Website, deine Angebotsseite oder dein Freebie rechtlich kritisch formuliert sind, dann schau dir meinen Website-Check an. Dort bekommst du ein strukturiertes Feedback und konkrete Formulierungsvorschläge, damit du weiterhin authentisch werben kannst – ohne ständig Angst haben zu müssen, irgendwo versehentlich Heilkunde zu versprechen.