• Edelsteine Heilwirkung

Edelsteine Heilwirkung

Edelsteine haben keine heilende Wirkung.

Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg von 2008 ist es irreführend und daher unzulässig, sog. „Heilsteinen“ krankheitsvorbeugende oder krankheitslindernde Wirkung zuzumessen. Dies gelte auch dann, wenn auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis bestimmter Heilwirkungen hingewiesen werde.

Es sei auch gleichgültig, ob mit konkreten Wirkungen geworben werde, oder ob den Steinen nur allgemein eine heilende Wirkung zugesprochen werde.

Auch der Hinweis auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis für die krankheitsbezogene Wirkung der Steine könne die Haftung des werbenden Händlers nicht ausschließen. Denn ein solcher Hinweis würde den unrichtigen Eindruck erwecken, dass die beworbenen Steine die heilende Wirkung auslösen könnten und es nur an einem wissenschaftlichen Nachweis fehle.

Dies widerspreche jedoch in unvereinbarer Weise der unstreitigen Tatsache, dass es noch nicht einmal Anhaltspunkte für eine heilende Wirkung von „Heilsteinen“ gebe.

Ist das nicht krass, dass das Gericht es wirklich für unstreitig hält, dass Steine keine heilende Wirkung haben?

Das Landgericht Gießen (also ein anderes Gericht als oben) urteilte entsprechend, sogar wenn ein Händler einen wissenschaftlichen Nachweis über die Heilwirkung seiner Steine vorlegen könne, sei eine Irreführung nicht von vornherein ausgeschlossen, denn an eine wissenschaftliche Absicherung seien hohe Anforderungen zu stellen. Die Werbeangaben müssten gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen, die durch klinisch pharmakologische Untersuchungen mit klinischen Tests und klinische Erprobung gewonnen wurden.

2026-04-30T14:10:12+02:00Von |

Über den Autor:

Michaela Albrecht ist Rechtsanwältin, Werbetexterin und Webdesignerin. Ihr Herz schlägt für Menschen in Heilberufen und daher begleitet sie seit 2007 selbstständige Therapeutinnen, Heilpraktiker*innen & Co. abmahnsicher in die Sichtbarkeit.
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