Heiler, die keinen HP-Schein besitzen, dürfen aufgrund ihrer fehlenden offiziellen Eignung nichts behandeln, das einen Krankheitswert hat.

Wer darf Heilversprechen abgeben?

Heilung versprechen darf niemand, nicht einmal Ärzte oder Heilpraktiker. Aber Ärzte und Heilpraktiker dürfen zumindest sagen, dass sie bestimmte Methoden gegen Krankheiten anwenden. Es geht jedoch gar nicht so sehr darum, ob man Arzt oder Heilpraktiker ist. Das Verbot des Heilversprechens bzw. der Wirkaussage hängt an der Methode. Auch ein Arzt, der mit geistigen Methoden arbeitet, geht also ein Risiko ein.

Was besagt die vielzitierte Geistheiler-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?

Ein Heiler, der keine Heilung verspricht und keine Diagnosen stellt, braucht keine HP-Zulassung. „Wenn jemand behauptet, er wolle weder heilen, noch Diagnosen stellen, sondern durch Handauflegen nur die Selbstheilungskräfte stärken, dann darf die Behörde nicht verlangen, dass er eine Heilpraktiker-Prüfung absolviert.“

Im zu entscheidenden Fall wurden die Tätigkeiten des Heilers eher mit der Arbeit eines Geistlichen verglichen als mit der Arbeit eines Arztes.

Wenn die Tätigkeit des Heilers so fernab von Heiltätigkeiten ist, dass man sie eher unter religiöse Riten einstufen würde, dann ist aus der Sicht des Gerichts der „atheistische 08/15-Verbraucher“ (meine Formulierung) nicht gefährdet. Denn kein normaler Patient würde ernsthaft auf die Idee kommen, statt eines Arztes einen Heiler einzuschalten. Die Arbeit ist ein solcher Mumpitz, dass von ihr keine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeht. Man kann sie gar nicht ernstnehmen. Verlangt wurde von dem Heiler, dass er überall deutlich (!) darauf hinweist, dass seine Arbeit auf keinen Fall den Arzt oder Heilpraktiker ersetzen kann. Ein verschämter Hinweis unten auf jeder Seite Ihres Internetauftritts genügt aber nicht.

Darf man heilkundliche Tätigkeiten ausführen, wenn man nicht Heilpraktiker (oder Physiotherapeut) ist?

Nein. Man darf keine Fußreflexzonenmassage anbieten, keine Dorn-Breuss-Behandlung, nichts, was irgendwie heilen könnte. Man darf keine Mittelchen oder Edelsteine mitgeben, keine Bachblüten, keine homöopathischen Globuli, nichts. Du darfs niemanden behandeln, der einen Krankheitswert hat. Du darfst nur coachen, beraten und z.B. rituelle Gegenstände mitgeben, die das Gebet unterstützen.

Aber im Internet gibt es doch viele Heiler, die heilkundliche Tätigkeiten anbieten – warum dürfen die das und ich nicht?

Die anderen Heiler dürfen das auch nicht.
Diebstahl ist ja auch nicht erlaubt, nur weil manche Diebe nie erwischt werden. Dass die anderen Heiler es machen, liegt daran, dass sie nicht wissen, dass sie es nicht dürfen, oder dass es ihnen egal ist. Bisher wurden sie einfach nicht erwischt, weil offenbar ihre Sichtbarkeit im Netz so gering ist, dass der VSW sie noch nicht gefunden und abgemahnt hat.

Was darf man denn schreiben?

Alles, was du schreiben darfst, muss so dürr und schwammig klingen, dass jeder Durchschnittsmensch (also einer, der nicht an Geistheilung glaubt) sofort denkt: „Was für ein esoterischer Quatsch!“ In dem Moment, wo der Durchschnittsmensch die Erwartung hat, du könntest ihm vielleicht helfen, stehst du mit einem Bein bereits im Gerichtssaal.

Mein Tipp zum Schluss:

Wenn du mit Menschen arbeitest, die in irgendeiner Weise krank sind, solltest du deine Werbetexte von einem Profi schreiben lassen und sodann einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt zur Prüfung vorlegen.

„Was darf ich denn sagen?“

Du möchtest wissen, was du als Heilpraktikerin, Heilerin oder Coach tun bzw. schreiben darfst, damit du keine Post vom Abmahnverein oder gar eine Strafanzeige bekommst?

Hierfür habe ich dir eine Liste mit zehn Dos & Don’ts zusammengestellt und ein Praxisbeispiel angehängt.

Klick‘ auf das Bild, um mehr zu erfahren:

Dos & Donts